Die wichtigste Frist

Bis wann muss der Heil- und Kostenplan bei der Kasse sein?

Wer den höheren Zuschuss noch mitnehmen will, muss rückwärts rechnen. Nicht der Behandlungstermin zählt, sondern der Tag, an dem die Krankenkasse bewilligt.

Bei den Gesundheitsfragen läuft bewusst kein Tracking

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Das Bewilligungsdatum entscheidet, nicht der Termin

Im Gesetz steht es unmissverständlich: Für alle vor dem 1. Januar 2027 bewilligten Festzuschüsse gilt das bisherige Recht. Wann Sie tatsächlich auf dem Behandlungsstuhl sitzen, spielt keine Rolle.

Das ist die gute Nachricht für alle, deren Behandlung sich über den Jahreswechsel zieht. Und es ist die schlechte für alle, die erst im Dezember zum Zahnarzt gehen.

Der häufigste Irrtum

Viele glauben, es genüge, die Behandlung noch 2026 zu beginnen. Das stimmt nicht. Liegt die Bewilligung erst im Januar vor, gilt der niedrigere Zuschuss, auch wenn der erste Termin im Dezember war.

So rechnen Sie zurück

Zwischen dem Einreichen und der Bewilligung liegt Prüfzeit. Die Kasse kann einen Gutachter einschalten, dann dauert es deutlich länger.

1

Kostenplan erstellen lassen

Ihre Praxis erstellt den Heil- und Kostenplan und reicht ihn bei Ihrer Krankenkasse ein. Planen Sie dafür einen Termin ein.

2

Zwei Wochen später nachfragen

Erkundigen Sie sich, ob die Kasse einen Gutachter eingeschaltet hat. Diese Prüfung kann bis zu sechs Wochen dauern.

3

Bewilligung abwarten

Erst wenn die schriftliche Bewilligung vorliegt, ist der alte Zuschuss gesichert. Heben Sie das Schreiben auf.

Realistischer Stichtag

Reichen Sie den Plan spätestens Anfang November 2026 ein. Dann bleibt auch bei einer Begutachtung genug Luft bis zum Jahreswechsel.

Was würde Sie ein guter Tarif kosten?

Wenige Fragen, dann sehen Sie passende Tarife. Ihre Angaben zur Zahngesundheit werden ohne jedes Tracking verarbeitet.

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Sechs Monate, dann verfällt die Zusage

Eine bewilligte Kostenzusage gilt in der Regel sechs Monate. In dieser Zeit muss der Zahnersatz vollständig eingegliedert sein, also fertig eingesetzt. Ein begonnener Behandlungsabschnitt genügt nicht.

Verstreicht die Frist, muss Ihre Praxis einen neuen Plan einreichen. Der fällt dann unter das Recht von 2027, und der Zuschuss ist niedriger.

Vorsicht bei langen Behandlungen

Sind mehrere Zähne betroffen oder ist ein Knochenaufbau nötig, kann sich die Behandlung über Monate ziehen. Besprechen Sie den Zeitplan vorher mit Ihrer Praxis, damit die Eingliederung in die Frist fällt.

Ob eine bloße Verlängerung der alten Zusage den alten Satz mitnimmt, regelt das Gesetz nicht ausdrücklich. Sicher ist nur eine neue Bewilligung, die noch 2026 erteilt wird.

Häufige Fragen

Das werden wir oft gefragt

Zählt das Datum auf dem Kostenplan oder das der Bewilligung?

Das Bewilligungsdatum der Krankenkasse. Der Tag, an dem Ihre Praxis den Plan erstellt hat, ist unerheblich.

Was passiert, wenn die Kasse erst im Januar bewilligt?

Dann gilt der niedrigere Festzuschuss von 50 Prozent. Deshalb sollten Sie nicht bis Dezember warten.

Wie lange gilt eine Bewilligung?

In der Regel sechs Monate. In dieser Zeit muss der Zahnersatz vollständig eingegliedert sein.

Kann ich die Bewilligung verlängern lassen?

Das Gesetz regelt diesen Fall nicht ausdrücklich. Verlassen Sie sich nicht darauf, sondern planen Sie die Behandlung innerhalb der sechs Monate.

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